Umzug
Nur wenn Sie uns rechtzeitig, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, informieren, kann das Jobcenter Kreis Höxter Sie bei den entstehenden angemessenen Kosten für Miete, Kaution und Umzugskosten unterstützen. Dies gilt sowohl wenn Sie innerhalb des Kreises umziehen als auch wenn Sie aus einem anderen Kreis zuziehen.
Wenn Sie umziehen möchten, erkundigen Sie sich daher bitte zunächst nach den angemessenen Kosten der Unterkunft. Für den Kreis Höxter finden Sie die Werte in der Linkbox rechts. Wenn Sie in einen anderen Kreis verziehen möchten, bringen Sie bitte dort die anerkannten Beträge in Erfahrung.
Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, lassen Sie bitte vom Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen und klären anschließend mit dem Jobcenter ab, ob diese Kosten übernommen werden.
Insbesondere wenn Sie ein Darlehen für eine Mietkaution beantragen möchten, darf der Mietvertrag bei der Beantragung des Darlehens noch nicht unterschrieben sein. Außerdem muss die Wohnung für die Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution angemessen und der Umzug muss notwendig sein. Für ein Kautionsdarlehen ist das Jobcenter in dem Kreis zuständig, in dem die Wohnung liegt.
Wenn der Umzug notwendig und die neue Wohnung angemessen ist, können auch Umzugskosten vom Jobcenter übernommen werden. Dies erfolgt in der Regel für Miete und Treibstoff eines Transporters sowie eine Verpflegungspauschale für bis zu drei Helfer. Auch die Umzugskosten müssen vor dem Umzug beantragt werden. Falls die Anmietung eines Transporters notwendig ist, sind drei Kostenvoranschläge vorzulegen. Umzugskosten können vom Jobcenter des Kreises übernommen werden, in dem Sie vor dem Umzug wohnen.
Bitte beachten Sie auch, dass für Personen vor Vollendung des 25. Lebensjahres nur unter besonderen Umständen eigene Unterkunftskosten übernommen werden können.