Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zusätzlich zum Regelbedarf erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben darüber hinaus einen Anspruch auf Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Dieses Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die folgenden Bedarfe:
- eintägige Schulausflüge der Schule / Kindertagesstätte
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht bereits von anderen Trägern übernommen werden
- eine ergänzend notwendige und angemessene Lernförderung
- das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte
- Mitgliedschaft in Vereinen, Teilnahme an Kultur- und Freizeit / Ferienangeboten (bis zum 18. Lebensjahr).
Für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für jedes Kind - mit Ausnahme des Schulbedarfes (automatische Überweisung zum 01.08. bzw. 01.02. eines jeden Schuljahres) - ein entsprechender Bedarf geltend zu machen.
Die erforderlichen Unterlagen für diese Leistungen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Höxter, siehe Linkbox rechts.