Wie wir Familien unterstützen
Wir unterstützen nicht nur die einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, sondern berücksichtigen auch die familienspezifischen Lebensverhältnisse von Personen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Dazu gehören finanzielle Hilfen wie Mehrbedarfe bzw. einmalige Beihilfen
- Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Erstausstattung bei Geburt eines Kindes und Schwangerschaftsbekleidung
Zudem können Ihre Kinder und Jugendliche durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. Eine Förderung ist auch für Babys und Kleinkinder möglich, z.B. Babyschwimmen oder Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern.
Spielzeug ist häufig sehr kostspielig, im Kreis Höxter gibt es daher für Bezieher von Grundsicherungsleistungen eine Möglichkeit Spielzeug kostenfrei zu erwerben. Schauen Sie dazu gerne in die Linkbox unter Toys Company.
Unabhängig von den Regelungen zur Elternzeit ist laut Gesetz eine Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an Förderangeboten bereits ab dem 14.Lebensmonat Ihres Kindes zumutbar.
Um Sie frühzeitig zu Ihrem beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen, laden wir Sie daher auch während der Elternzeit regelmäßig zu Beratungsterminen ins Jobcenter ein. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine berufliche Strategie, sodass Sie zeitnah wieder durchstarten können.
Denken Sie bitte auch frühzeitig an die Anmeldung in den Kindergarten und nutzen Sie dazu den KitaPlaner des Kreises Höxter
Für pflegende Angehörige erhalten Sie Informationen zu Beratungsmöglichkeiten als auch zu ambulanten und stationären Pflegeangeboten auf der Homepage des Kreises Höxter. Dort gibt es aktuelle Informationen zu Kursen für pflegende Angehörige und zu Veranstaltungen im Kreisgebiet.
Weitere Informationen, die für Sie interessant sein könnten, haben wir in der Linkbox für Sie zusammengestellt.