Regel- und Mehrbedarf
Regelbedarf
Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag und umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Entwicklung der Höhe des Regelbedarfs ist an die Verbrauchsausgaben von Ein-Personen- und Familienhaushalten gekoppelt. Zur Höhe der Regelbedarfe finden Sie über die Linkbox auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weitere Informationen.
Folgende weitere Leistungen, die über den Regelbedarf hinaus gehen, können über jobcenter.digital geltend gemacht werden:
Mehrbedarfe
Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Mehrbedarf sind nachzuweisen.
Mehrbedarfe sind für folgende Personengruppen vorgesehen:
- Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen erhalten.
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
- Mehrbedarf für die Kosten der dezentralen Warmwasserbereitung, wenn dieses durch in der Wohnung installierte Vorrichtungen (z. B. Durchlauferhitzer) erzeugt wird.
- Mehrbedarf für unabweisbaren, laufenden - also mehrfach im Bewilligungszeitraum auftretenden - Sonderbedarf.
Einmalige Bedarfe
Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes kann im Einzelfall ein Anspruch auf einmalige Beihilfen bestehen. Hierzu zählen:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung
- Erstausstattung bei Geburt eines Kindes und Schwangerschaftsbekleidung
- Kosten für die Anschaffungen und Reparaturen orthopädischer Schuhe und Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen oder deren Miete