Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum. Dieser Zuschuss steht Personen mit geringen Einkommen zu.
Unter Umständen können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben – nämlich dann, wenn durch das Wohngeld Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft (ggf. zusammen mit Kinderzuschlag) beendet werden kann.
Sie würden dann insgesamt höhere Geldleistungen erhalten, als nur mit dem Grundsicherungsgeld. Sofern Sie Wohngeld (und evtl. Kinderzuschlag) erhalten können, wird Ihnen kein Grundsicherungsgeld mehr gezahlt.
Sollte bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld (evtl. zusammen mit dem Kinderzuschlag) bestehen, werden Sie vom Jobcenter aufgefordert, einen entsprechenden Wohngeldantrag bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung zustellen. Hierzu sind Sie dann auch verpflichtet.
Die Höhe eines möglichen Wohngeldes können Sie mit dem Wohngeld-Plus-Rechner (siehe Linkbox) ermitteln. Dieser Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben.