Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit Kindern, die über ein geringes Einkommen verfügen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit dieser Familien zu stärken und Kinderarmut zu vermeiden.
Unter Umständen können Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben – nämlich dann, wenn durch den Kinderzuschlag Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft (ggf. zusammen mit dem Wohngeld) beendet werden kann.
Sie würden dann insgesamt höhere Geldleistungen erhalten, als nur mit dem Grundsicherungsgeld. Sofern Sie den Kinderzuschlag (und evtl. das Wohngeld) erhalten können, wird Ihnen kein Grundsicherungsgeld mehr gezahlt.
Sollte bei Ihnen ein Anspruch auf Kinderzuschlag (evtl. zusammen mit dem Wohngeld) bestehen, werden Sie vom Jobcenter aufgefordert, einen entsprechenden Antrag auf Kinderzuschlag bei Ihrer Familienkasse zu stellen. Hierzu sind Sie dann auch verpflichtet.
Nähere Informationen zum Kinderzuschlag erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit über die Linkbox.