Direkt zum Inhalt
7. September 2026

Geschäftsstellen in Höxter am 16.09.2026 geschlossen!

Die Geschäftsstellen in Höxter bleiben am Mittwoch, dem 16.09.2026, geschlossen.
mehr zum Thema
Logo: Jobcenter Kreis Höxter

Hauptnavigation

  • Startseite
  • Arbeitgeberservice
    • Aufgaben des Arbeitgeberservices
    • Fördermöglichkeiten
  • Arbeitsvermittlung
    • Alleinerziehende
    • Arbeitsvermittlung
    • Ausbildung
    • Familien
    • Fördermöglichkeiten
    • Gesundheitsförderung
    • Jugendliche und junge Erwachsene
    • Migration
    • Rehabilitation und Schwerbehinderung
    • Selbstständige
    • Weiterbildung und Qualifizierung
  • Grundsicherung
    • Bildung und Teilhabe
    • Erstantrag und Weiterbewilligung
    • Grundsicherung
    • Regel- und Mehrbedarf
    • Wohnen
  • Regionale Hilfen
    • Bildung und Teilhabe
    • Regionale Hilfen
    • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Über uns
    • Beauftragte für Chancengleichheit
    • Karriere
    • Standorte
    • Unsere Aufgaben
  • Aktuelles
  • jobcenter.digital
  • Termine buchen
Innenstadtansicht Höxter mit Fachwerhäusern
Persönliche Vorsprachen sind in Höxter mittwochs und in Warburg montags und dienstags nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Brunnen Brakel
Turm Brakel
Mittwochs ist eine persönliche Vorsprache in Höxter nur mit Termin möglich.
Stadt Warburg
Altstadt Warburg
Montags und dienstags ist eine persönliche Vorsprache in Warburg nur mit Termin möglich.
Panorama
Burg Beverungen
Borgentreich Orgelmuseum

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit Kindern, die über ein geringes Einkommen verfügen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit dieser Familien zu stärken und Kinderarmut zu vermeiden.

Unter Umständen können Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben – nämlich dann, wenn durch den Kinderzuschlag Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft (ggf. zusammen mit dem Wohngeld) beendet werden kann.

Sie würden dann insgesamt höhere Geldleistungen erhalten, als nur mit dem Grundsicherungsgeld. Sofern Sie den Kinderzuschlag (und evtl. das Wohngeld) erhalten können, wird Ihnen kein Grundsicherungsgeld mehr gezahlt.

Sollte bei Ihnen ein Anspruch auf Kinderzuschlag (evtl. zusammen mit dem Wohngeld) bestehen, werden Sie vom Jobcenter aufgefordert, einen entsprechenden Antrag auf Kinderzuschlag bei Ihrer Familienkasse zu stellen. Hierzu sind Sie dann auch verpflichtet.

Nähere Informationen zum Kinderzuschlag erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit über die Linkbox. 

Weiterführende Links
  • Kinderzuschlag Familienkasse
Arbeit finden
Personal finden
Wohnen
Lebensunterhalt
Familie
Jugendliche & junge Erwachsene
Migration
jobcenter.digital
Startseite

Jobcenter Kreis Höxter

Stummrigestraße 56
37671 Höxter

05271 6995-0

Fußzeile

  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Intern
  • by