Grundsicherung
Leistungen zum Lebensunterhalt
Die Grundsicherung soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, soweit sie diesen nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Das Grundsicherungsgeld setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen, den Leistungen für Unterkunft und Heizung, einmaligen Beihilfen und evtl. Mehrbedarfen für besondere Lebenssituationen. Zusätzlich werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.
Anspruchsvoraussetzungen
Wer – obwohl erwerbsfähig und evtl. erwerbstätig – seinen und den Lebensunterhalt der mit ihm zusammenlebenden Personen nicht oder nicht ausreichend sichern kann, hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld.
Als erwerbsfähig gilt jeder im Alter zwischen 15 Jahren und dem jeweiligen Alter des (normalen) Renteneintritts, der gesundheitlich dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich (also 15 Stunden wöchentlich) einer Beschäftigung nachzugehen. Weiterhin muss der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegen. Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Kinder) können ebenfalls Bürgergeld erhalten, sofern kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) besteht.