Wohnen
Weiterer Bestandteil der Grundsicherungsleistung sind die zu zahlenden Unterkunftskosten.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für Miete, Heiz- und Nebenkosten übernommen.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Stromkosten (außer Heizstrom) sind übrigens im Regelsatz enthalten und können nicht extra übernommen werden.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Der Kreis Höxter hat als Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung über die Firma DOMUS Consult eine Richtlinie zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (sogenanntes schlüssiges Konzept) erstellt.
Die ermittelten Richtwerte können Sie der Homepage des Kreises Höxter, in der Linkbox rechts, entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Werten um die Bruttokaltmiete handelt, d.h. die Nebenkosten wie Wasser, Müllgebühren etc. sind darin enthalten, nur die Heizkosten können zusätzlich in angemessener Höhe berücksichtigt werden.
Bei den Heizkosten hängt der Höchstbetrag wiederum davon ab, mit welchem Brennstoff die Heizung betrieben und wie das Warmwasser erwärmt wird. Den jeweiligen Betrag können Sie ggf. im Jobcenter Kreis Höxter erfragen.