Vermittlungsbudget

Sie suchen nach einer neuen Stelle oder haben bereits die Aussicht eine neue Stelle zu bekommen? Um Sie bei der Anbahnung bzw. Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder betrieblichen Ausbildungsverhältnisses finanziell zu unterstützen, hält das Jobcenter Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bereit. Nachfolgend sind beispielhaft verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung durch das sogenannte Vermittlungsbudget aufgezeigt:

  • Bewerbungskosten für schriftliche Bewerbungen
  • Fahrtkosten (z.B. für Fahrten zum Vorstellungsgespräch außerhalb des Wohnortes, sofern der Arbeitgeber dies nicht übernimmt)
  • Kosten für Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitsbekleidung -keine Arbeitsschutzkleidung-, sofern diese für den Arbeitsantritt notwendig ist und vom Arbeitgeber nicht gestellt wird)
  • Kosten für Nachweise und Zertifikate (z.B. Zeugnisse, Übersetzungen)
  • Umzugskosten, wenn Sie für Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umziehen müssen

Diese Aufzählung der Möglichkeiten zur Unterstützung durch das Vermittlungsbudget ist nicht abschließend. Ob bzw. in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter übernommen werden, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung im persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft entschieden. 
Sie können die Förderung aus dem Vermittlungsbudget online unter jobcenter.digital beantragen.

Wichtig ist, dass der Antrag immer gestellt wird, bevor Ihnen die Kosten entstehen.