Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Jobcenter Kreis Höxter ist bemüht, die Webseite barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen sind die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Das Jobcenter Kreis Höxter ist bemüht, die verbleibenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0:
- PDF-Dokumente:
Derzeit noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
Diese Erklärung wurde am 25.06.2026 erstellt.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse
jobcenter-kreis-hoexter.impressum@jobcenter-ge.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. An die Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Ansicht sind, durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht nach dem BGG verletzt worden zu sein.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie zum Beispiel mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Jobcenter ist für Barriere-Freiheit im Internet.
Das bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
- Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen
Das Jobcenter Kreis Höxter möchte seine Internet-Seiten barriere-frei machen.
Einige Inhalte sind aber noch nicht barrierefrei.
Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:
• UN-Behinderten-Rechts-Konvention: UN-BRK
• Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
• Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
Wie kann ich dem Jobcenter von Barrieren berichten?
Sie haben eine Barriere gefunden.
Sie können uns schreiben:
Hier ist unsere Adresse:
Jobcenter Kreis Höxter
Stummrigestraße 56
37671 Höxter
E-Mail-Adresse:
jobcenter-kreis-hoexter.impressum@jobcenter-ge.de
Sie können uns anrufen:
Hier ist unsere Telefon-Nummer:
05 27 16 99 50
Sind Sie nicht zufrieden?
BGG ist die Abkürzung für
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Im BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss
Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch das Jobcenter Kreis Höxter beachten.
Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Bei einem Amt oder einer Behörde
gibt es eine Barriere.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
- sich einigen
- sich vertragen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Zum Beispiel:
- Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.
- Sie haben sich beschwert.
- Die Barriere bleibt.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Zum Beispiel:
Sie sind mit einer Antwort des Jobcenters Kreis Höxter
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Hier gibt es mehr Infos:
Schlichtungs-Stelle BGG in Leichter Sprache
Hier ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Hier ist die Telefon-Nummer:
03 01 85 27 28 05