Betriebliche Erprobung

Sie möchten sich beruflich ausprobieren? Einen Betrieb unverbindlich kennenlernen? Durch praktische Erfahrung in einem Betrieb können Sie herausfinden, ob eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu Ihnen passt. Die Dauer richtet sich nach den individuellen Erfordernissen. Das sind in der Regel mehrere Tage bis zu maximal 6 Wochen. In bestimmten Ausnahmefällen sind auch 12 Wochen möglich. Das Jobcenter kann ggf. die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme entstehen (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten) übernehmen.

Die Vorteile:

  • Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
  • Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
  • Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
  • Im Optimalfall: Starten Sie Ihre neue Stelle gleich im Betrieb.

Diese Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) sollen die berufliche Eignung in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit feststellen. Auch die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Defizite können Gegenstand der MAG sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine MAG gibt es nicht.

Die MAG muss vor Beginn vom Jobcenter genehmigt werden, dazu sind verschiedene Angaben (insbesondere vom Betrieb wichtig). Der erste Schritt zu einer MAG ist daher das Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft.