Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung haben die Zielsetzung, Arbeitslose an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Sie dienen dazu, die soziale Integration zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen, um damit die Chancen auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ferner dienen sie auch zur Feststellung von Eignungs- und Interessensschwerpunkten.
Sie begründen kein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Die Teilnehmenden erhalten zzgl. zur Grundsicherungsleistung eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Die Einrichtung dieser Stellen erfolgt auf Antrag eines Trägers. Voraussetzung für die Schaffung ist, dass die Tätigkeiten im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie in der Linkbox rechts. Zudem können Sie zu einigen Angeboten mehr erfahren.