Zuzug


Wenn Sie in den Kreis Höxter umziehen möchten und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II bezogen haben, benötigen Sie die Zustimmung des Jobcenters Kreis Höxter zur Anmietung der neuen Wohnung.

Das Jobcenter Kreis Höxter prüft, ob die Wohnung, die Sie (und evtl. Ihre Angehörigen) im Kreis Höxter anmieten möchten, den hier geltenden Regelungen über angemessene Unterkunftskosten entspricht. Nur so können Sie sicher sein, dass auch sämtliche Mietkosten der neuen Wohnung übernommen werden.

Wenden Sie sich also bitte vor einem Umzug sowie der Anmietung der neuen Wohnung im Kreis Höxter in jedem Fall zunächst an das Jobcenter Kreis Höxter.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie das bisher für Sie zuständige Jobcenter über den beabsichtigten Umzug informieren.