Leistungen zum Lebensunterhalt


Das Bürgergeld soll erwerbsfähige Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, soweit sie diesen nicht aus eigenen Mitteln oder durch die Hilfe anderer decken können. Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen, den Leistungen für Unterkunft und Heizung, einmaligen Beihilfen und evtl. Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen.