Arbeitgeber können einen Lohnkostenzuschuss beantragen. Dieser bemisst sich am Mindestlohn, bei tariflichen oder tariforientierten Arbeitgebern am Tariflohn:
1. Jahr 100 %
2. Jahr 100 %
3. Jahr 90 %
4. Jahr 80 %
5. Jahr 70 %
Zusätzlich können pro Förderfall 3.000 € Weiterbildungskosten übernommen werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende Unterstützung (Coaching). Im ersten Jahr der Förderung stellt der Arbeitgeber die Beschäftigten für das Coaching frei. Während der Förderung sind Praktika in anderen Betrieben möglich.
Zielgruppe sind über 25-jährige, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Bei Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn diese in den letzten 5 Jahren Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Die in Betracht kommende Person hat in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet.
Einen Flyer diesem Fördermittel erhalten Sie hier zum Download: Teilhabe am Arbeitsmarkt